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Altersheim „Mittermesserhaus St. Nikolaus“ Feldthurns
Steuer-Nr. 00419860218 (Gemeinde)MwSt.-Nr. 00419860218 (Gemeinde)
Das Altersheim von Feldthurns geht aus dem St. Nikolaus Benefizium und dieses wiederum aus der Stiftung des Georg Sebner aus dem Jahre 1404 hervor.Das Mittermesserhaus mit Garten aus dem St. Nikolaus Benefizium wurde mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 1903 der Gemeinde Feldthurns verkauft.Auf Anregung des damaligen Pfarrers Telser wurde 1910 beschlossen, das alte Mittermesserhaus zum Spital auszubauen. Das Altersheim und die zum Armenfond der Gemeinde Feldthurns gehörende Liegenschaften wurden von der Gemeindefürsorgestelle geführt und verwaltet.Im Jahre 1984 wurde das Altersheim vollständig renoviert.
Mit 01. Jänner 2009 ist die Stiftung an die Gemeinde Feldthurns übergegangen und wird von ihr verwaltet.Das Altersheim verfügt zur Zeit über neun Zweibettzimmer und zwei Einbettzimmer. Die Betten des Heimes waren in den letzten Jahren voll besetzt.
Die Einrichtung hat den Zweck, alte Menschen beiderlei Geschlechts, die den Wohnsitz in der Gemeinde Feldthurns haben und die in physischer und psychischer Hinsicht selbständig sind, aufzunehmen und sie in den wirtschaftlichen und den kulturellen Gelegenheiten der Gemeinde entsprechender Weise zu betreuen. Die Körperschaft verfolgt, sofern die notwendigen Mittel vorhanden sind, weiterhin die Aufgabe, auch den vorübergehend oder dauernd auf fremde Hilfe angewiesenen Personen angemessene Versorgung und ärztliche Betreuung zu gewährleisten.Die Heimbewohner werden durch den Ortspfarrer religiös betreut und alle vierzehn Tage wird in der Hauskapelle eine hl. Messe gefeiert.Im Rahmen der verfügbaren Plätze werden auch Personen, die den Unterstützungswohnsitz oder den Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, aufgenommen.Mit eigenem Reglement werden Bestimmungen und die Bedingungen für die Aufnahme der Gesuchsteller, die verwaltungsmäßige und die betreuungsmäßige Führung, die Beziehungen zwischen den Heimbewohnern und die Sicherstellung der Bezahlung für die Tagessätze festgelegt. Für die Genehmigung des Reglements ist die absolute Stimmenmehrheit der Mitglieder erforderlich.
Die Einrichtung erreicht ihren Zweck mit:
Die Höhe des Tagessatzes wird vom Verwaltungsrat im Sinne des Gesetzes beschlossen.Der Tagessatz wird auf der Grundlage der Gesamtkosten des Dienstes festgelegt und beinhaltet alle Ausgaben für die Betreuung und Versorgung der alten Menschen, für die Bezahlung des Personals, für die die allgemeinen Führungskosten und für alle anderen mit der Führung zusammenhängenden Ausgaben.
Tagessatz:
Der Tagessatz für das Jahr 2010 beträgt:Euro 42,75 für Einbettzimmer;Euro 40,61 für Mehrbettzimmer.
Seit dem 01.01.2002 ist der Tagessatz für alle Heimbewohner gleich hoch (Logiekosten), d.h. unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit der Heimbewohner, da die krankenpflegerischen Leistungen von den Sanitätsbetrieben finanziert werden.Nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es vier verschiedene Einstufungen:
Altersheimbewohner die glauben, aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der ihrer zahlungspflichtigen Angehörigen – Ehepartner, Eltern und Kinder) Anrecht auf eine Tarifbegünstigung zu haben, können sich an ihre Gemeinde wenden und dort um eine Kostenbeteiligung (Antrag auf Tarifbegünstigung) ansuchen.Vom jeweiligen Sozialsprengel wird dann das Gesamteinkommen und –vermögen des Heimbewohners und dessen zahlungspflichtiger Angehörigen genau berechnet und der jeweils zu zahlende Teil des Tagessatzes, welche sich durch die Berechnung ergibt, wird von der Gemeinde, in der der Heimbewohner seinen Wohnsitz hat, übernommen.
Berufsbilder:
Krankenpflegerin, Sozialbetreuerin (Altenpflegerin), Pflegehelferin, Heimgehilfin, Koch, Verwaltungsassistentin.
Ansuchen um Heimaufnahme:
Die Ansuchen um Heimaufnahme sind an die Gemeinde Feldthurns (0472 857211) zu richten.Folgende Formulare müssen für die Anmeldung ausgefüllt werden:
Telefonverbindungen:Altersheim Feldthurns: 0472 855 227Verwaltungsassistentin: 0472 857 211
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