Innerhalb Oktober eines jeden Jahres kann bei der Gemeinde Feldthurns die Eintragung in das Verzeichnis der WAHLSPRENGELVORSITZENDEN, innerhalb November eines jeden Jahres jene in das Verzeichnis der STIMMZÄHLER beantragt werden .
Die Voraussetzungen hierfür sind:
Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden:
- aktives Wahlrecht
- Oberschulabschluss
- Zweisprachigkeitsnachweis B2 (ehem. Niveau B) oder C1 (ehem. Niveau A)
Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler:
- aktives Wahlrecht
- Pflichtschulabschluss
Bei Wahlen werden für jede Sektion ein Vorsitzender und mehrere Stimmzähler aus den Verzeichnissen der Wahlpräsidenten und Stimmzähler ernannt.
Diese Tätigkeit trägt zu einem reibungslosen Ablauf von Wahlen bei und wird finanziell entschädigt.
Die Ansuchen sind unter dem folgenden Link abrufbar: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Wahlen – Wahlsprengelpräsidenten und Stimmzähler
Weitere Informationen im Wahlamt der Gemeinde Feldthurns. (0472855223)