Das Seniorenwohnheim von Feldthurns geht aus dem St. Nikolaus Benfizium und dieser wiederum aus der Stiftung des Georg Sebner aus dem Jahre 1404 hervor.
Das Mittermesserhaus mit Garten aus dem St. Nikolaus Benefizium wurde mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 1903 der Gemeinde Feldthurns verkauft.
Auf Anregung des damaligen Pfarrers Telser wurde 1910 beschlossen, das alte Mittermesserhaus zum Spital auszubauen. Das Seniorenwohnheim und die zum Armenfond der Gemeinde Felthurns gehörenden Liegenschaften wurden von der Gemeindefürsorgestelle geführt und verwaltet.
Im Jahre 1984 wurde das Seniorenwohnheim vollständig renoviert.
Mit 01. Januar 2009 ist die Stiftung an die Gemeinde Feldthurns übergegangen und wird seitdem von ihr verwaltet.
Gemäß Verordnung zur Führung des Seniorenwohnheimes “Mittermesserhaus St. Nikolaus” der Gemeinde Feldthurns nimmt das Seniorenwohnheim alte und/oder pflegebedürftige und/oder chronisch kranke Menschen beiderlei Geschlechts, die den Wohnsitz in der Gemeinde Feldthurns haben auf und betreut sie entsprechend den wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten der Gemeinde.
Im Rahmen der verfügbaren Plätze werden auch Personen, die den Wohnsitz in einer anderen Gemeinde Südtirols haben, aufgenommen.
Dienstleistungen
21 Betten davon
- 4 Einbettzimmer für Daueraufnahme
- 8 Zweibettzimmer für Daueraufnahme
- 1 Bett für Kurzzeitpflege
Zusätzliche Dienstleistungen
- Tagespflege
- Mensadienst für Angehörige
- Baden
Tagessätze 2024
DAUERAUFNAHME
Zimmer | Pflegestufe 0 | Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | Pflegestufe 4 |
---|
Einbettzimmer | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro |
Zweibettzimmer | 45,50 Euro | 45,50 Euro | 45,50 Euro | 45,50 Euro | 45,50 Euro |
KURZZEITPFLEGE
Betrag | Pflegestufe 0 | Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | Pflegestufe 4 |
---|
Grundbetrag | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro | 48,50 Euro |
Pflegegeld | 0,00 Euro | 18,95 Euro | 29,59 Euro | 44,38 Euro | 59,18 Euro |
Summe Tagessatz
| 48,50 Euro | 67,45 Euro | 78,09 Euro | 92,88 Euro | 107,68 Euro |
Jeder Bürger hat die Möglichkeit der Berechnung eines begünstigten Tarifes gemäß Dekret des Landeshauptmannes Nr. 30/2000. Die entsprechende Berechnung wird vom jeweiligen Sozialsprengel durchgeführt.
Ansuchen um Heimaufnahme
Die Ansuchen für Daueraufnahme und Kurzzeitpflege sind an die Anlaufstelle für Pflege- und Betreuungsangebote Brixen – Romstrasse 5 oder Klausen – Seebegg 17 zu richten. Tel. +39 0472 820591
Die Ansuchen um Aufnahme in Tagespflege, Dienst Seniorentisch und Baden sind an die Gemeinde Feldthurns – Amt für Altersheimverwaltung – 1. Stock – Silvius Magnago Platz 3 zu richten. Tel. +39 0472 941119, E-Mail info@feldthurns.eu